Zuschüsse für Familienferienreise

Veröffentlicht am 30.07.2014 in Familie

Unsere Vertreterin im AsF MOL (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen) Cornelia Uderhart hat da einen Tipp: Auch 2014 unterstützt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie im Rahmen des Familien- und Kinderpolitischen Programmes mit einer finanziellen Förderung den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen.

Familien können einen formlosen Antrag an folgende Adresse stellen und erhalten dort das Antragsformular: Landesamt für Soziales und Versorgung – Dezernat 64 Lipezker Str. 45 in 03048 Cottbus, Tel. Nr. 0355/2893853.


Formulare sind auch im Internet auf der Homepage www.lasv.brandenburg.de und der SHIA-Homepage www.shia-brandenburg.de zu finden.

In der SHIA-Geschäftsstelle unter Tel. Nr. 03375/294752 bzw. Mail post@shia-brandenburg.de?subject=Familienurlaub">post@shia-brandenburg.de gibt es die Antragsformulare ebenfalls sowie Informationen zu diesen Zuschüssen und zu preisgünstigen Ferienunterkünften. Ab 1. Mai 2014 gilt eine neue Richtlinie, die das Bearbeitungsverfahren vereinfacht und nach der ein einheitlicher Zuschuss von 8 Euro pro Tag pro Person festgelegt ist. Das Reiseziel ist auch nicht mehr begrenzt, und ein bewilligter Zuschuss wird vor dem Urlaub überwiesen. Familien, die ALG II, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, brauchen nach der neuen Richtlinie ab 1.5.2014 nur noch den aktuellen Bescheid und eine Buchungsbestätigung als Unterlagen zum Antrag einzureichen.
Der SHIA-Landesverband Brandenburg e. V. bietet alleinerziehenden Müttern und Vätern mit ihren Kindern noch Urlaubsmöglichkeiten im „SHIA-Familiencamp“ am Helene-See bei Frankfurt/Oder an. Für einen Urlaub im SHIA-Wohnwagen, der mit allem Notwendigen ausgestattet ist und über Wasser- und Stromanschluss sowie ein WC verfügt, gibt es noch freie Termine ab 2. August.

 

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