Abwasser: Kein Cent für Investitionen vor 1990

Veröffentlicht am 18.09.2008 in Allgemein

Ralf Holzschuher (MdL)

Potsdam – Der Landtag hat heute mit einer Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes und der Verlängerung der Frist zur Beitragserhebung bis Ende 2011 die Grundlage für eine Lösung der Altanschließerproblematik geschaffen. Ralf Holzschuher, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Die Zweckverbände sind jetzt nicht mehr gezwungen, überstürzt Beitragsforderungen zu stellen. Nun ist Zeit, um weitere Instrumente für eine gerechte Lösung zu erarbeiten, die wir Anfang 2009 in den Landtag bringen werden".

Nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg war in bestimmten Zweckverbänden starker Zeitdruck entstanden. Durch die Verjährungsverlängerung können die betroffenen Zweckverbände in Ruhe überlegen, wie Sie auf das Urteil reagieren.

Die SPD-Fraktion möchte mit einer weiteren Änderung des Gesetzes Anfang 2009 den Verbänden ein Instrument an die Hand geben, um die Altanschließer teilweise zu entlasten. Sie sollen sich nur an den Verbesserungen der Anlagen beteiligen, die auch ihnen zugute kommen. Holzschuher: "Die Finanzierung der Investitionen muss gerecht verteilt werden."

Außerdem soll in dem neu zu fassenden kommunalen Abgabengesetz unmissverständlich klargestellt werden, "dass für Investitionen vor dem 03. Oktober 1990 kein Cent verlangt wir", so Holzschuher. Diese Klarstellung sei notwendig, "weil die Linkspartei immer wieder und wider besseren Wissens anderes behauptet und die Menschen damit verunsichert."

Beide Punkte sollen in der Gesetzesnovelle 2009 berücksichtigt werden. Die Basis wurde dafür heute mit einem auf Initiative der SPD-Fraktion vom Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag geschaffen.

 

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