Neues Schulgesetz: Sicherung von Schulstrukturen und Durchlässigkeit der Bildung

Veröffentlicht am 16.12.2004 in Bildung

Potsdam – Mit dem heutigen Landtagsbeschluss zum Schulstrukturgesetz kann zum nächsten Schuljahr in Brandenburg die Oberschule eingeführt werden. Zum Schuljahres-beginn 2005/06 sollen die Gesamtschulen, die keine gymnasiale Oberstufe haben, und die Realschulen – insgesamt derzeit 233 - in Oberschulen umgewandelt werden. In der Landtagsdebatte sagte Ingrid Siebke, die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, „dass damit Schulstrukturen trotz des Schülerrückgangs auch im ländlichen Raum gesichert und Übergänge zwischen Oberschule und Gymnasium gewährleistet werden“.

In ihrer Rede zur Verabschiedung des Gesetzes sagte Ingrid Siebke u. a.:

„Die Schulform Oberschule ist ein Fortschritt gegenüber dem jetzigen Schulsystem. Sie trägt der demografischen Entwicklung Rechnung und gestaltet die Schullandschaft der weiterführenden Schulen in Brandenburg übersichtlicher.

1. Durch die Oberschule bleiben alle Bildungsgänge – auch zum Abitur – offen. Individuelle Förderung in der Oberschule ermöglicht einen Wechsel auf das Gymnasium.
2. Das 12-jährige Abitur muss so ausgestaltet werden, dass ein Wechsel so lange wie möglich an das Gymnasium möglich ist, mindestens bis zum Ende der 8. Jahrgangsstufe. Besonders wichtig ist diese Organisation für Kinder in dünn besiedelten Gebieten, damit sie erst nach der 8. Klasse längere Schulwege zum Gymnasium in Kauf nehmen müssen.
3. Da die Schulkonferenz über die innere Struktur der Oberschule entscheidet, wird die Selbstständigkeit von Schule gestärkt.
4. Jede Oberschule kann die integrative Unterrichtsorganisation (Kurse) wählen. In dieser Organisationsform werden Schülerinnen und Schüler nicht nach ihren voraussichtlichen Abschlüssen „sortiert“. Ich fordere die Schulkonferenzen auf, sich an den PISA-Siegern zu orientieren. In diesen Ländern werden Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Leistungsvermögens erfolgreich lange gemeinsam unterrichtet.
5. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe haben sich als sehr erfolgreiche Schulform erwiesen. Das Schulgesetz sieht vor, dass sie dort erhalten bleiben, wo sie von Schülerinnen und Schüler in ausreichender Zahl angewählt werden.“

Ingrid Siebke weiter:
„Die Oberschule hat alle Chancen, eine gute Schule für unsere Schülerinnen und Schüler zu werden. Eine Voraussetzung ist, dass Eltern, Lehrkräfte und die Schülerschaft landesweit und zeitnah über die Oberschule informiert werden und sich mit ihr identifizieren können. Um die Schüler optimal zu fördern, ist die Ausstattung der Oberschule mit ausreichend Lehrerstunden eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der neuen Schulform.“

 

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