Vermögensstreit bis 750 Euro: Nur noch freiwillige Schlichtung

Veröffentlicht am 22.11.2006 in Landespolitik

Ralf Holzschuher (MdL)

Potsdam – Das Gesetz über die obligatorische Streitschlichtung in Zivilverfahren soll künftig unbefristet gelten. Das sieht das heute von den Koalitionsfraktionen von SPD und CDU in den Landtag Brandenburg eingebrachte Gesetz zum Schlichtungsrecht vor. Bisher war es bis Jahresende 2006 befristet.

Durch die Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit für die Schiedsstellen geschaffen werden, die bei Nachbarrechtsstreitigkeiten und Ehrverletzungen obligatorisch zur Streitschlichtung berufen sind, bevor sich die Betroffenen an die Gerichte wenden dürfen.

Künftig sollen Vermögensstreitigkeiten bis zu 750 Euro nur noch der freiwilligen Schlichtung unterliegen. Bisher musste auch hier obligatorisch die Schiedsstelle angerufen werden, es gab jedoch die Möglichkeit, auch direkt ein Mahnverfahren einzuleiten. Den Weg zum Mahngericht haben die Bürger in 99 Prozent der Fälle gewählt, so dass sich das Instrument der obligatorischen Streitschlichtung in diesem Punkt nicht bewährt hat.

Ralf Holzschuher, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: "Mit diesem Vorschlag haben wir eine ausgewogene Lösung gefunden, um die Streitschlichtungskultur in Brandenburg auf einer guten Basis weiterzuentwickeln."

 

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