Wertgrenzen für freihändige Vergaben deutlich anheben

Veröffentlicht am 03.05.2006 in Landespolitik

Heiko Müller (MdL)

Potsdam - Die Landesregierung soll die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen bei Bauprojekten anheben. Einen entsprechenden Antrag werden die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD in die Landtagssitzung Mitte Mai einbringen. Dies beschloss die SPD-Fraktion bei ihrer heutigen Sitzung in Rathenow. Heiko Müller, wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion: "Das würde unserer Bauwirtschaft helfen und hätte positive Folgen für den Arbeitsmarkt. Es wäre auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Bayern hat die Grenzen erhöht. Das muss auch bei uns möglich sein!"

In Bayern wurden Ende 2005 die Wertgrenzen für Bauleistungen angehoben. Dort können freihändige Vergaben durch Gemeinden, Landkreise und andere Vergabestellen bis zu einem Auftragsvolumen von 30.000 EUR erfolgen, in Brandenburg dagegen nur bis zu 5.000 EUR. Für beschränkte Ausschreibungen gilt in Bayern die Obergrenze von 300.000 EUR beim Tiefbau und 150.000 EUR beim Hochbau. Die Brandenburger Grenze liegt für beides bei 100.000 EUR.

Heiko Müller: "Weder die Vergabestellen der Öffentlichen Hand noch die Unternehmen können sich den hohen bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten von Ausschreibungen mit geringem Wertvolumen leisten. Zudem bietet das bayrische Modell auch einen Ansatz, regionale Unternehmen besser in die Auftragsvergabe einzubeziehen." Außerdem sollen Regelungen zur Transparenz der Auftragsvergabe eingeführt werden.

Er plädiert außerdem dafür, das in Bayern praktizierte Modell der Wertungspauschalen bei der anstehenden Novelle des Mittelstandsfördergesetzes zu übernehmen: Müller: "Zu oft bekommt der Anbieter mit dem billigsten Angebot den Zuschlag, obwohl ein anderes Angebot unter Beachtung aller Folgekosten wirtschaftlicher wäre. Das Problem liegt in der rechtssicheren Nachweisführung. Die Pauschalen nach dem bayrischen Modell sind ein interessanter Ansatz, um die Nachweisführung zu vereinfachen." Nach der bayrischen Verordnung können mit den Wertungspauschalen Vorteile eines Angebotes gewertet werden, die sich nicht direkt im Angebotspreis widerspiegeln. Dazu gehören die Kompatibilität zu vorhandenen Systemen, Sicherheit, Kundendienst und Wartungskosten. Damit kann ein Angebot den Zuschlag bekommen, das bis zu 3 % über dem billigsten Anbieter liegt.

 

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