Bürokratieabbau – Höhere Wertgrenzen für Bauaufträge

Veröffentlicht am 13.02.2006 in Allgemein

Heiko Müller (MdL)

Potsdam - Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen beim Bau sollten angehoben werden. Dies fordert der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Heiko Müller. Müller: "Das würde unserer Bauwirtschaft helfen und hätte positive Folgen für den Arbeitsmarkt. Bayern hat die Grenzen erhöht. Das muss auch bei uns möglich sein!"

In Bayern wurden Ende 2005 die Wertgrenzen für Bauleistungen angehoben. Dort können freihändige Vergaben durch Gemeinden, Landkreise und andere Vergabestellen bis zu einem Auftragsvolumen von 30.000 EUR erfolgen, in Brandenburg dagegen nur bis zu 5.000 EUR. Für beschränkte Ausschreibungen gilt in Bayern nun die Obergrenze von 300.000 EUR. Das ist das Dreifache der Brandenburger Grenze.

Heiko Müller: "Weder die Vergabestellen der Öffentlichen Hand noch die Unternehmen können sich den hohen bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten von Ausschreibungen mit geringem Wertvolumen leisten. Zudem bietet das bayrische Modell auch einen Ansatz, regionale Unternehmen besser in die Auftragsvergabe einzubeziehen."

Er plädiert außerdem dafür, das in Bayern praktizierte Modell der Wertungspauschalen bei der anstehenden Novelle des Mittelstandsfördergesetzes zu übernehmen: Müller: „Zu oft bekommt der Anbieter mit dem billigsten Angebot den Zuschlag, obwohl ein anderes Angebot unter Beachtung aller Folgekosten wirtschaftlicher wäre. Das Problem liegt in der rechtssicheren Nachweisführung. Die Pauschalen nach dem bayrischen Modell sind ein interessanter Ansatz, um die Nachweisführung zu vereinfachen.“ Nach der bayrischen Verordnung können mit den Wertungspauschalen Vorteile eines Angebotes gewertet werden, die sich nicht direkt im Angebotspreis widerspiegeln. Dazu gehören die Kompatibilität zu vorhandenen Systemen, Sicherheit, Kundendienst und Wartungskosten. Damit kann ein Angebot den Zuschlag bekommen, das bis zu 3 % über dem billigsten Anbieter liegt.

Tina Fischer, SPD-Abgeordnete und Vorsitzende des Sonderausschusses für Bürokratieabbau, unterstützt die Initiative: "Das führt zum Abbau unnötiger Bürokratie. Auf Initiative des Sonderausschusses überprüft das Finanzministerium die Landeshaushaltsordnung und wird voraussichtlich Anfang Mai darüber berichten. Dabei werden wir auch die Vorschläge zur Vergabepraxis diskutieren."

 

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