Abgeordnetengesetz wird entscheidend verändert

Veröffentlicht am 08.02.2006 in Landespolitik

Potsdam – Das Brandenburgische Abgeordnetengesetz soll entscheidend verändert werden. Das teilte heute SPD-Fraktionschef Günter Baaske nach der Fraktionssitzung mit. So ist geplant, die künftigen Abgeordnetenbezüge (Diäten) an die allgemeine Einkommensentwicklung in Brandenburg anzupassen. Baaske: "Das könnte auch eine Kürzung der Diäten bedeuten, wenn die Einkommensentwicklung negativ sein sollte. Abgeordnete dürfen sich nicht besser stellen, als die Allgemeinheit."

Nach der Streichung des Überbrückungsgeldes (ca. 8.800 Euro) für Angehörige verstorbener Abgeordneter (sog. Sterbegeld) ist die geplante Gesetzesnovelle die zweite Überarbeitung des Abgeordnetengesetzes in dieser Legislatur. Die Änderungsvorschläge sind das Ergebnis intensiver Verhandlungen der parlamentarischen Geschäftsführer von SPD, Christoph Schulze, CDU, Saskia Funck und Linkspartei.PDS, Heinz Vietze. Schulze: "Es ist ein großer Erfolg, dass hier die drei demokratischen Parteien ohne Scheuklappen und sehr konstruktiv zusammengearbeitet haben. Das gab es in dieser Form noch nicht."

Geändert werden soll auch die Altersversorgung der Abgeordneten. Sie soll künftig pro Jahr der Mitgliedschaft 3,3 % der Diät betragen. Ihre maximale Höhe soll von 75 auf 69 % gesenkt werden. Reduziert werden soll auch die Hinterbliebenenversorgung von 60 auf 55 %. Gekürzt wird auch die allgemeine Kostenpauschale z. B. für die Wahlkreisarbeit und Bürokosten von 872 € auf 572 €. Zum Ausgleich wird das notwendige Wahlkreisbüro nach tatsächlichen Kosten finanziert. Dafür werden konkrete Vorgaben erarbeitet.

Die Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten soll durch eindeutige gesetzliche Regelungen gestärkt werden. Aus Gründen der Transparenz ist vorgesehen, die Verhaltensregeln für die Abgeordneten erstmals vollständig in das Abgeordnetengesetz aufzunehmen. Die Tatbestände für anzeige- und veröffentlichungspflichtige Nebentätigkeiten oder Einkommen aus Nebentätigkeiten werden erweitert.

Der Vorschlag der Fraktionen wird in den Hauptausschuss eingebracht. Er wird den Landtags-Präsidenten beauftragen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Er soll spätestens Anfang April in das Plenum eingebracht werden.

 

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